Ihre Mittelstandsberater Ihre Mittelstandsberater
Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Consulting
  • Team
    • Karriere
  • Ihr Mehrwert
    • Digitalisierung
    • Meetingkonzept
    • Transparenz
    • Academy
  • Unsere Lösungen
    • Kommunikation
    • Steuerberatung
    • Rechtsberatung
    • Wirtschaftsprüfung
    • Consulting
    • Verhandlungsausbildung
  • Ihre Sicherheit
    • Tax Compliance
    • Verfahrensdokumentation
    • Notfallkonzept
    • Nachfolgeregelung
    • Vertragskontrolle
    • Konfliktmanagement
    • Coaching
  • Unsere Verantwortung
    • Wertekonzept
    • Aus- und Fortbildungen
    • Netzwerkpflege
    • Honorar
    • Veröffentlichungen
  • Aktuelles
  • FAQ
Ihre Mittelstandsberater Ihre Mittelstandsberater
  • Team
    • Karriere
  • Ihr Mehrwert
    • Digitalisierung
    • Meetingkonzept
    • Transparenz
    • Academy
  • Unsere Lösungen
    • Kommunikation
    • Steuerberatung
    • Rechtsberatung
    • Wirtschaftsprüfung
    • Consulting
    • Verhandlungsausbildung
  • Ihre Sicherheit
    • Tax Compliance
    • Verfahrensdokumentation
    • Notfallkonzept
    • Nachfolgeregelung
    • Vertragskontrolle
    • Konfliktmanagement
    • Coaching
  • Unsere Verantwortung
    • Wertekonzept
    • Aus- und Fortbildungen
    • Netzwerkpflege
    • Honorar
    • Veröffentlichungen
  • Aktuelles
  • FAQ
Okt 16
Zieleinlauf, Steuerendspurtshutterstock.com, By jorgen mcleman

Jahressteuergesetz 2020 – ausgewählte Neuerungen

  • 16. Oktober 2020
  • News

Investitionsabzugsbetrag und verbilligte Wohnraumvermietung.

Autor: Maximilian Decker

Um dem fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf sowie den Anpassungen in den Bereichen des EU-Rechts und der EuGH-Rechtsprechung gerecht zu werden, wurde bereits am 17.07.2020 der vorläufige, 205-Seiten starke Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht. Die Beschlussfassung durch das Bundeskabinett erfolgte am 02.09.2020.

Das vorliegende Änderungsgesetz wird sowohl in ertragsteuerlicher als auch umsatzsteuerlicher Hinsicht weitgehende Neurungen bringen. Die Änderungen im Bereich der verbilligten Wohnraumvermietungen an nahe Angehörige und die Begünstigungen von Investitionsplanungen kleiner- und mittelständischer Unternehmen bieten Anlass dazu, die Änderungen genauer unter die Lupe zu nehmen.

 

Neuerung beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG:

Ein beliebtes Mittel zur optimalen Investitionsplanung kleiner und mittelständischer Unternehmen stellt der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG dar. Durch Investitionsabzugsbeträge wird die Vorverlagerung von Abschreibungspotential in ein zeitlich vorangehendes Wirtschaftsjahr ermöglicht, wodurch Steuerstundungseffekte generiert und somit die Finanzierung geplanter Investitionen erleichtert werden kann. Darüber hinaus können bestimmte Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden, wodurch zusätzliches Abschreibungspotential geschöpft und weitere Soforteffekte erzielt werden.

Bislang wurden lediglich Wirtschaftsgüter begünstigt, die im Jahr der Investition und im Folgejahr fast ausschließlich, also zu mindestens 90 % im Betrieb genutzt wurden. Im Referentenentwurf war zunächst eine Herabsetzung dieser 90 % Grenze auf 50 % vorgesehen. Gerade dadurch hätte man eine Ausdehnung der Nutzung von angeschafften Wirtschaftsgüter auf den privaten Bereich ermöglichen können. Diese Änderung wurde jedoch nicht vom Bundeskabinett übernommen.

Stattdessen sollen nun auch vermietete Wirtschaftsgüter in den Anwendungsbereich des § 7g EStG aufgenommen werden. Ebenso hat sich die Bundesregierung auf eine einheitliche Gewinngrenze für alle Einkunftsarten in Höhe von 150.000,00 EUR als Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags geeinigt. Gleichzeitig sollen die begünstigten Investitionskosten von 40 % auf 50 % angehoben werden.

Die Änderung ist aus unserer Sicht begrüßenswert, da hierdurch gerade für kleine und mittelständische Unternehmen erweiterte Investitionsförderungen geschaffen und Steuerstundungseffekte ermöglicht werden.

Beachten Sie jedoch, dass die Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen geplant sein sollte. Wir helfen Ihnen gerne bei der optimalen Umsetzung – sprechen Sie uns einfach an.

 

Verbilligte Wohnraumvermietung an nahe Angehörige

Bei einer Vermietung zu weniger als 66 % der ortsüblichen Miete ist eine generelle Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil vorzunehmen, mit der Folge, dass nur die auf den entgeltlichen Teil entfallenden Werbungskosten berücksichtigungsfähig sind. Ihre gewinnmindernden Kosten werden also gekürzt.

Mit dem neuen Gesetz soll diese Grenze auf 50 % herabgesetzt werden, was grundsätzlich erst einmal für viele Vermieter erfreulich klingt. Damit wird dem Umstand der vielerorts steigenden Mieten und des generell hohen Mietniveaus in Deutschland Rechnung getragen, denn: Gerade Vermieter, welche sich von ständigen Mieterhöhungen distanzieren und am Fortbestand langjähriger Mietverhältnisse interessiert sind, profitieren hier davon.

Allerdings soll für Mieteinnahmen, welche zwischen 50 %und 66 % der ortsüblichen Miete liegen, eine Totalüberschussprognose durchzuführen sein. Der Grund dafür: Die verbilligte Wohnraumvermietung ist häufig bei Vermietungen zwischen nahen Angehörigen anzutreffen. Mit der Einführung der Totalüberschussprognose für den Grenzbereich zwischen 50 % und 66 % soll der missbräuchlichen Gestaltung entgegengewirkt werden.

Das Problem dabei: Kann der Vermieter den Nachweis über den Totalüberschuss nicht erbringen und fällt die Prognose damit negativ aus, wird der Werbungskostenabzug wieder verkürzt, da es für den unentgeltlichen Teil an der Einkünfteerzielungsabsicht mangelt.

Umso wichtiger ist es, dass Sie im Falle der Vermietung vollumfänglich beraten sind, denn auch hier lassen sich frühzeitig die richtigen Weichen zur optimalen Gestaltung und vor allem zur Vermeidung von unliebsamen Differenzen mit den lokalen Finanzämtern stellen.

JETZT beraten lassen
  • Facebook
  • Twitter
  • Tumblr
  • Pinterest
  • Google+
  • LinkedIn
  • E-Mail

Comments are closed.

Neueste Beiträge

  • Kryptonews – Steuerchaos durch Kauf von bei Paypal?
  • Corona-Hilfe – Außerordentliche Wirtschaftshilfe – Novemberhilfe
  • Jahressteuergesetz 2020 – ausgewählte Neuerungen
  • Kryptonews – Einspruch gegen die Besteuerung von Kryptogewinnen!
  • Kryptonews – Besteuerung Kryptogeschäfte ernstlich Zweifelhaft!?

Kategorien

  • Allgemein
  • Arbeitsrecht
  • Buchführung
  • Corona
  • Karriere
  • Kryptonews
  • Mediation
  • Nettolohnoptimierung
  • Nettolohnoptimierung
  • News
  • Steuerberatung
  • Steuerendspurt 2017
  • Tax Compliance
  • Unternehmerwissen
  • Urteilsbesprechung
  • Verfahrensdokumentation
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

KONTAKTIEREN SIE UNS:

Luxemburger Str. 3, 67657 Kaiserslautern

Phone: 06 31 – 62 79 88 30

Fax: 06 31 – 62 79 88 40

LIKE US ON FACEBOOK

Facebook Pagelike Widget

AKTUELLES:

  • Kryptonews – Steuerchaos durch Kauf von bei Paypal?
Copyright 2017 - Ihre Mittelstandsberater Asmus Kamchen Koch Wermke