Kryptonews – Decentralized Finance /DeFi) – Besteuerung Liquidity Mining

Autor: Sven Kamchen

Das Thema Decentralized Finance (kurz DeFi) wird einen immer größeren Platz im Krypto-Ökosystem einnehmen. Daher wird es auch in diesem Bereich immer wichtiger die Besteuerungsfragen zu klären. Vorher sollten wir kurz klären was die Begrifflichkeiten bedeuten um ein grundlegendes Verständnis zu bekommen.

Was ist DeFi?

DeFi basiert auf dem Ökosystem von Blockchain-Netzwerken und bildet auf diesen Finanzanwendungen ab, welche zumeist bereits schon aus den traditionellen Märkten bekannt sind. DeFi ist als Bewegung entstanden um ein Ökosystem zu schaffen, welches ohne zentrale Institution (z.B. Banken) funktioniert, im Idealfall transparent, erlaubnisfrei und Open-Source ist.

Was ist Liquidity Mining?

Liquidity Mining bezeichnet den Mechanismus bei welchem auf dezentralen Börsen (DEX) Teilnehmer (Market Maker) auf einem Marktplatz Liquidität zur verfügung stellen und dafür eine Vergütung bekommen. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass es auf dezentralen Börsen keine Orderbücher gibt auf denen ein Matching stattfindet.

Die Belohnung besteht in der Regel in einem Teil der Gebühren, welche auf dem Markplatz entrichtet werden. Teilweise werden auch (ergänzend) Governance Token der jeweiligen Plattform an die Teilnehmer ausgegeben. Dieser Mechanismus der Market Maker ist nicht neu und wurde bereits in frühen Zeiten auf traditionellen Märkten praktiziert. Der Zugang war jedoch auf diesen Märkten nur sehr vermögenden Personen vorbehalten. Im Krypto-Ökosystem soll hingegen jedem Retail Investor der Zugang ermöglicht werden.

Wie funktioniert Liquidity Mining?

Für Liquidity Mining haben sich bereits verschiedene DeFi-Protokolle wie z.B. Uniswap, Curve, Sushiswap, Synthetix, Cake herausgebildet. Die meisten basieren auf der Ethereum-Blockchain oder aber auch auf eigenen Blockchains.

Am Beispiel des Projekts Cake (DeFi-Blockchain) funktioniert Liquidity Mining derart, dass man zwei Handelspaare (z.B. ETH und DFI, BTC und DFI, USDT und DFI) in den Liquidity-Pool gibt. Dafür bekommt der Teilnehmer eine Erfolgsbeteiligung in Form von Rewards, welche in vorgegeben Zeitabständen ausgeschüttet werden.

Beim Verlassen des Pools erhält der Teilnehmer wieder seine eingebrachten Handelspaare zurück. Wobei zu beachten ist, dass die Handelspaare in unterschiedlicher Menge an den Teilnehmer erstattet werden. Das hängt mit der unterschiedlichen Wertentwicklung der Handelspaare während des Zeitraums der Teilnahme am Pool zusammen. Wer mehr dazu wissen will, sollte sich mit Themen wir Arbitrage und Impermenanten Loss beschäftigen.

Wie ist Liquidity Mining zu besteuern?

Im Prinzip haben wir 3 Zeitpunkte zu klären. Den Eintritt in den Pool, Teilnahme am Pool und das Verlassen des Pools. Die folgenden Ausführungen stellen die aktuelle Meinung dar, welche sich analog der geltenden Steuergesetze entwickeln lässt. Es gibt keine Rechtsmeinungen des Finanzamtes oder eines Gerichtes. Die Argumentation lässt sich im Rahmen einer Steuererklärung jedoch schlüssig vortragen. Aus Komplexitätsgründen verzichte ich auf eine exakte Herleitung mittels Verweis auf Gesetze, Kommentare, Literatur und Rechtsprechung.

  1. Eintritt in den Pool (Rechtsmeinung überholt. Siehe neuer Blogbeitrag)

Angenommen man gibt die Handelspaare Bitcoin (BTC) und DeFiChain (DFI) in den Pool, dann findet eine Veräußerung der eingebrachten Handelspaare statt. Als Gegenleistung bekommt man einen Liquidity Token bzw. damit verbunden einen Anspruch auf Rückzahlung der Handelspaare und einen Anspruch auf Verzinsung in Form der Rewards.

Steuerliches Risiko: Wurden die eingebrachten Handelspaare weniger als ein Jahr gehalten und haben diese sich seit Anschaffung positiv liegt der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr und der Verkauf unterliegt der Besteuerung.

  1. Teilnahme am Pool

Um herauszuarbeiten welcher Besteuerung die Rewards unterliegn ist es wichtig vorab zu definieren, welcher Anspruch aus dem Verkauf der Handelspaare erworben wurde. Meines Erachtens kommen nur ein sog. „partiarisches Darlehen“ oder „sonstige Kapitlforderungen“ in betracht. Aufgrund der Ausgestaltung und des Risikos des Impermanent Loss gehe ich eher von einem partiarischen Darlehen – zumindest auf Basis einer wirtschaftlichen  Betrachtungsweise – aus. Die Entscheidung kann aber in Bezug auf die Besteuerung auch dahinstehen, da beide Sichtweisen hinsichtlich der Rewards dazu führen, dass es sich um Kapitaleinkünfte handelt. Diese unterliegen der Abgeltungssteuer.

Steuerliches Risiko: Die Finanzverwaltung könnte die Rewards analog der Sichtweise beim Staking als sonstige Einkünfte sehen. Diese würden dann nicht der Abgeltungssteuer sondern der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen.

  1. Austritt aus dem Pool (Rechtsmeinung überholt. Siehe neuer Blogbeitrag)

Der Austritt aus dem Pool führt dazu, dass der Liquidity Token verkauft wird. Das bedeutet, dass die BTC und die DFI angeschafft werden und die Haltefrist beginnt für diese zu laufen. Bei den Gewinnen/Verlusten aufgrund des Austritts aus dem Pool handelt es ich auch um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Steuerliches Risiko: Würde die Finanzverwaltung Kapitaleinkünfte verneinen, dann könnte man den Liquidity Token nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei verkaufen. Insofern besteht ein steuerliches Risiko innerhalb des ersten Jahres auszutreten (eine abweichende Sichtweise unterstellt).

Was sollte für steuerliche Zwecke beachtet werden?

Wie für alle Betätigungen im Krypto-Ökosystem gilt, dass alles sauber und nachvollziehbar dokumentiert werden  sollte. In der Regel wird es aktuell so sein, dass das jeweilige Finanzamt sich mit der Einordnung der Tätigkeiten schwer tun wird. Eine saubere Dokumentation und eine nachvollziehbare Argumentation tragen dazu bei den Fall im eigenen Sinne in Richtung einer vorteilhaften Besteuerung zu lenken. Solange es keine eindeutige Positionierung der Finanzverwaltung gibt besteht stets das Risiko einer abweichenden Rechtsauffassung.

Wo können wir unterstützen?  

Aufgrund der Spezialisierung auf die Besteuerung von Kryptoeinkünften sind wir in der Lage für die jeweilige Veranlagung eine nachvollziehbare Begründung zu liefern. Im Falle des Einspruchs und einer späteren Klage können wir unsere Mandanten optimal vertreten. Primäres Ziel ist es aber es gar nicht soweit kommen zu lassen und das Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten. Es lohnt sich also immer eine frühzeitige Beauftragung.

Wir wägen den Einzelfall ab und entwickeln eine gemeinsame Strategie wie die Einkünfte gegenüber dem Finanzamt erklärt werden sollten. Achtung: Der beste Zeitpunkt dafür war gestern! Vorher können wir gestalten, danach in der Regel nur noch retten!

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