Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten Saarland (Stand 30.03.2020)
Maßnahmen
Finanzministerium bzw. Finanzämter
- Fristverlängerungen für Steuererklärungen rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020
- Anpassung der Vorauszahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2020 (Antrag)
- Zinslose Stundung von Steuern (Antrag)
- Zinslose Stundung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Antrag) ACHTUNG: Stundung nur möglich VOR Zahlung.
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020
- Verzicht auf Säumniszuschläge bis Ende 2020
- Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen (1/11) NEU
Landesregierung
- Einrichtung Soforthilfeprogramm für Selbständige und kleine Unternehmen im Saarland
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, die im Jahresdurchschnitt bis zu max. 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
Die Zuschüsse sind nach der Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt:
- 0 bis 1 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 3.000 Euro
- bis zu 5 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 6.000 Euro
- bis zu 10 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro
Vorgehensweise zur Antragstellung auf Kleinunternehmer-Soforthilfe
1) Antrag unter Downloads herunterladen (Antrag, Förderrichtlinien, FAQ)
Fragen und Antworten zu einigen verwendeten aber unbestimmten Begriffen NEU
2) Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN
3) Abfotografieren oder scannen
4) Antrag einsenden
ACHTUNG: Bitte lesen Sie Aufmerksam und im Detail die Fördervoraussetzungen. Insbesondere sind private Mittel vorab zu verwenden, Herabsetzungs- und Stundungsanträge zu stellen und bei Ihrer Bank um Erleichterungen bei bestehenden Krediten gebeten worden sein (Keine Zwangskreditaufnahme! Siehe FAQ). Soweit möglich muss auch Kurzarbeitergeld beantragt worden sein.
Wie können wir unterstützen?
Wir unterstützen Sie bei jedweden Anträgen bei den Finanzämtern und beraten zu weiteren möglichen Maßnahmen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an um die Maßnahmen zeitnah einleiten zu können.
Die Beantragung der Landesmittel ist ab sofort möglich. Bei Einzelfragen stehen wir Ihnen zur Auskunft zur Verfügung.
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass bei den jeweiligen Fördermitteln unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden, welche der Auslegung bedürfen. Auslegungshinweise sind nur zum Teil verfügbar. Bitte prüfen Sie jeweils eigenverantwortlich für sich, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Falschbestätigung kann aufgrund der eingeforderten eidesstattlichen Versicherung zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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