Was ist Mining und wie wird diese Tätigkeit besteuert?

Bevor es um die Besteuerung der Tätigkeit als Miner geht ist es sinnvoll zunächst zu verstehen um was es beim Mining eigentlich geht.

Vielfach wird das Mining als ein Prozess verstanden bei dem der Miner eine Kryptowährung also z.B. Bitcoins erstellt. Dabei ist Mining streng genommen jedoch ein Prozess in einem dezentralen System wie der Blockchain Konsens (Konsensus) zu erzielen.

Im System der Blockchain ist zu unterscheiden zwischen dem User, den Nodes (Knotenpunkten) und den Minern. Wenn man z.B. Bitcoin an jemand senden möchte (User) informiert man die Nodes, welche diese Information an andere Nodes und Miner weiterleiten. Diese Transaktion bleibt so lange in der Schwebe (unconfirmed) bis sie von einem Miner in einen Block der Blockchain integriert wurde. Miner überprüfen das Netzwerk ständig nach unbestätigten Transaktionen. Durch das Rückrechnen (Reverse Engineering) eines schwierigen kryptographischen Algorithmus mittels wiederholten Ausprobieren (Proof of Work) versucht der Miner als erster die Lösung zu finden und das Wettrennen für den zu bestätigenden Block zu gewinnen. Sobald ein Miner eine gültige Lösung gefunden hat, sendet er den Block wieder an Nodes und Miner die das Ergebnis auf Korrektheit überprüfen und wieder weiterleiten. Der Miner welcher gewonnen hat, erhält die Transaktionsgebühren aller im Block enthaltenen Transaktionen und zusätzliche einen Mining Reward (Mehr dazu hier).

Wird Mining besteuert und wenn ja wie?

Ja, auch Mining wird besteuert. Dabei kann unterschieden werden zwischen gelegentlichem und gewerbsmäßigen Mining. Aufgrund des enorm hohen Kostenfaktors beim Mining dürfte das gelegentliche Mining wohl in der Realität keine Bedeutung haben. Diese Art des Mining würde man letztlich als sonstige Einkünfte besteuern müssen. Vielmehr relevant ist die Tätigkeit als gewerblicher Miner. Nach der Definition werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, wenn die Betätigung ist

  • selbstständig,
  • mit Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr,
  • nachhaltig und
  • mit Gewinnerzielungsabsicht.

Liegen diese Voraussetzungen vor, erfolgt eine Besteuerung der Einkünfte aus Mining als gewerbliche Einkünfte. Diese unterliegen – unterstellt es handelt sich um ein Einzelunternehmen – der Einkommen- und Gewerbesteuer. Hinsichtlich der Umsatzsteuer wurde durch das BMF klar gestellt, dass Mining ein nicht steuerbarer Vorgang ist.

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