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Dez 01
Geldshutterstock.com, by andriano.cz

Nettolohnoptimierung – Wirkungsweise

  • 1. Dezember 2017
  • Nettolohnoptimierung

Was „kostet“ eine Gehaltserhöhung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ein Berechnungsbeispiel

In unserem heutigen Beitrag möchten wir kurz die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Wirkung einer Gehaltserhöhung beispielhaft darstellen.

 

Was passiert nun bei einer Gehaltserhöhung, die versteuert und verbeitragt wird?

Folgendes einfaches Berechnungsbeispiel zeigt die Auswirkung einer Gehaltserhöhung und wie sich diese unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen beim Arbeitnehmer und beim Arbeitgeber darstellt.

Claudius ist Angestellter und erhält ein Bruttogehalt von 2.000,00 EUR monatlich. Er ist ledig (Steuerklasse 1), römisch-katholisch und gesetzlich sozialversichert (Beitragssatz im Beispiel: 14,6 % plus individueller Zusatzbeitrag des Arbeitnehmers von 1,1 %). Nun soll Claudius eine Gehaltserhöhung von brutto 100,00 EUR monatlich erhalten.

Auswirkung bei Claudius:

 Abrechnung Claudius bisher neu Veränderung
 Bruttogehalt  2.000,00 2.100,00  100,00
 Lohnsteuer  190,66  213,00  22,34
 Solidaritätszuschlag  10,48  11,71  1,23
 Kirchensteuer  17,15  19,17  2,02
 Krankenversicherung  168,00  176,40  8,40
 Pflegeversicherung  30,50  32,03  1,53
 Rentenversicherung  187,00  196,35  9,35
 Arbeitslosenversicherung  30,00  31,50  1,50
 Nettogehalt  1.366,21  1.419,84  53,63

Von der Bruttolohnerhöhung kommen bei Claudius nach Abzug der Steuern und Sozialversicherung somit netto EUR 53,63 an.

Auswirkung beim Arbeitgeber:

Arbeitgeberkosten  bisher neu Veränderung
 Bruttogehalt 2.000,00 2.100,00 100,00
 Arbeitgeberbeitrag
 Krankenversicherung 146,00 153,30 7,30
 Pflegeversicherung 25,50  26,78  1,28
 Rentenversicherung  187,00  196,35  9,35
 Arbeitslosenversicherung  30,00  31,50  1,50
 Gesamtkosten  2.388,50  2.507,93  119,43

Der Arbeitgeber wendet für die Gehaltserhöhung unter Berücksichtigung seines Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung insgesamt monatlich 119,43 EUR auf. Die Umlagen 1, 2 und 3 sind hier nicht berücksichtigt.

 

Und was „kostet“ eine Gehaltserhöhung, wenn bei Claudius netto 100,00 EUR zusätzlich ankommen sollen?

Auswirkung bei Claudius:

Abrechnung Claudius  bisher neu Veränderung
 Bruttogehalt  2.000,00 2.187,07 187,07
 Lohnsteuer  190,66 232,75 42,09
 Solidaritätszuschlag  10,48 12,80 2,32
 Kirchensteuer  17,15  20,94  3,79
 Krankenversicherung  168,00  183,72  15,72
 Pflegeversicherung  30,50  33,35  2,85
 Rentenversicherung  187,00  204,49  17,49
 Arbeitslosenversicherung  30,00  32,81  2,81
 Nettogehalt  1.366,21  1.466,21  100,00

Damit Claudius unterm Strich netto 100,00 EUR mehr zur Verfügung hat, muss die Gehaltserhöhung brutto 187,07 betragen.

Auswirkung beim Arbeitgeber:

Arbeitgeberkosten  bisher neu Veränderung 
 Bruttogehalt  2.000,00 2.187,07 187,07
 Arbeitgeberbeitrag
 Krankenversicherung  146,00  159,66  13,66
 Pflegeversicherung  25,50  27,89  2,39
 Rentenversicherung  187,00  204,49  17,49
 Arbeitslosenversicherung  30,00  32,81  2,81
 Gesamtkosten  2.388,50  2.611,92  223,42

Der Arbeitgeber muss für eine Nettogehaltserhöhung um 100,00 EUR somit insgesamt 223,43 EUR aufwenden (ohne Umlage 1, 2 und 3).

 

Hintergrund der Nettoentgeltoptimierung

Im Rahmen der Nettoentgeltoptimierung können unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und der Rechtsprechung also zusätzliche Lohn- und Gehaltsbestandteile vereinbart werden, die aufgrund einer Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit bzw. einer Pauschalversteuerung zu Vergünstigungen führen.

Wie der Nettolohn nun optimiert werden kann, zeigen wir in den kommenden Wochen anhand einzelner konkreter Sachverhalte – es bleibt spannend!

 

Die Kehrseite der Medaille

Bei einer Nettolohnoptimierung ist allerdings zu beachten, dass Zusatzleistungen, die nicht der Sozialversicherung unterliegen auch nicht zu Arbeitnehmer-Ansprüchen bei den Sozialversicherungsträgern führen.

Die nettolohnoptimierten Gehaltsbestandteile führen insbesondere nicht zu einer Erhöhung von Rentenversicherungsansprüchen. Auch bei der Berechnung von Krankengeld im Falle einer Lohnfortzahlung oder bei der Berechnung bspw. von Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld bleiben diese Leistungen unberücksichtigt, da sie nicht der Sozialversicherung unterworfen wurden.

Mit anderen Worten: wenn ich als Arbeitnehmer jetzt an Versicherungen spare um meine Nettobezüge zu erhöhen, kann ich hierfür später keine Ansprüche bei den Versicherungsträgern geltend machen.

Arbeitgebern ist zu empfehlen, vor der Einführung solcher Nettolohnoptimierungen die Arbeitnehmer zu informieren und diese Information zu den Lohnakten zu nehmen.

 

Und bitte beachten: Wir haben es hier mit Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu tun. Da sollten Sie jede Maßnahme mit Ihrem Steuer- und Rechtsberater – oder am besten mit uns – auf Risiken und Nebenwirkungen untersuchen lassen! Diese Information ersetzt keine persönliche Beratung sondern dient als Gedankenanstoß!

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf für weitere Informationen und Beratung.

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