Einkünfte aus Bitcoins, Ether & Co.

Das Thema Kryptowährungen hat in den letzten Jahren – insbesondere durch den zwischenzeitlichen Höhenflug bei Bitcoins – eine immer größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erhalten. Das geht allerdings auch damit einher, dass sich auch die Finanzverwaltung immer intensiver mit dem Thema beschäftigt. Schließlich rechnet man mit erheblichen Steuereinnahmen. Im Folgenden sollen einige grundlegenden Informationen dazu vermittelt werden.

Was sind Kryptowährungen?

Man spricht bei Kryptowährungen (z.B. Bitcoin als der prominenteste Vertreter) zwar von digitaler Währung, dennoch handelt es sich nicht um ein gesetzliches Zahlungsmittel. Die meisten – aber nicht alle- Kryptowährungen basieren auf sog. Blockchains. Zwischen den einzelnen Coins gibt es zum Teil große Unterschiede, welche aber für steuerliche Zwecke grds. nicht von Bedeutung sind. Gehandelt werden die Kryptowährungen auf Onlinebörsen (Exchanges).

Wie werden Kryptowährungen übertragen?

Für Übertragungsvorgänge werden digitale Adressen benötigt. Man unterscheidet zwischen einem privaten Schlüssel (private key) und einem öffentlichen Schlüssel (public key). Der private key ist vergleichbar mit einem Schlüssel mit dem ich mir Zugang zu meinem Briefkasten verschaffe. Die Briefkastenadresse entspricht dem public key. Dadurch dass ich jemand den public key mitteile hat derjenige die Möglichkeit Coins zu mir zu überweisen (ähnlich der Überweisung auf ein Bankkonto). Nur durch den private key habe ich die Möglichkeit auf die Coins dann zuzugreifen. Daher ist es so wichtig den private key geheim zu halten und vor Verlust zu schützen.

Wie werden Kryptowährungen besteuert?

  • Erwerb und Veräußerung von Bitcoins im Privatvermögen

Der Gewinn (oder) Verlust aus der Veräußerung von Bitcoins führt zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (sog. Spekulationseinkünfte), sofern Erwerb und Veräußerung der Bitcoins innerhalb eines Jahres stattfand. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Bitcoins nicht selbst generiert wurden, weil es dann am „Erwerb“ fehlt. In jedem Einzelfall ist daher zu prüfen, ob eine Besteuerung überhaupt in Frage kommt. Bei der Beurteilung sind wir gerne behilflich.

  • Hingabe von Bitcoins als Zahlungsmittel

Sofern erworbene Bitcoins als Zahlungsmittel eingesetzt werden, gilt dieses als Veräußerung der Bitcoins und führt ebenfalls zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. Der Wert der im Gegenzug erhaltenen Ware oder Dienstleistung ist als Veräußerungspreis anzusetzen.

Wie ermittelt sich der Gewinn?

Bei der Ermittlung des Gewinns sind die Anschaffungskosten von dem Veräußerungspreis abzuziehen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die zuerst angeschafften Coins auch wieder zuerst verkauft werden (sog. Fifo-Methode; First in first out).

Können Spekulationsgewinne auch steuerfrei sein?

Außerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr sowieso. Innerhalb der Frist greift zumindest noch eine Freigrenze pro Jahr. Diese betrifft jedoch alle privaten Veräußerungsgeschäfte und nicht nur auf die Geschäfte mit Kryptowährungen.

Der Handel mit Kryptowährung ist doch anonym! Muss ich denn überhaupt durch eine Entdeckung durch das Finanzamt rechnen?

Diese Annahme basiert auf einem weit verbreiteten Irrglauben. Dem zu Grunde liegenden Blockchain-System ist es gerade immanent ist, dass sämtliche Transaktionen für alle Zeiten nachvollziehbar sein müssen. Alle Transaktionen werden dezentral gespeichert und sind somit für alle öffentlich einsehbar, auch für Strafverfolgungsbehörden und Finanzbehörden. Bitte nicht falsch verstehen, dass bedeutet nicht, dass alle Transaktionen namentlich mit Bezug zu einer Person einfach verfolgbar sind. Aber durch die Analyse der Transaktionsdaten können viele  und im Zweifel ausreichende Rückschlüsse gezogen werden. Zum Thema „Sammelauskunftsverfahren“ der Finanzverwaltung widmen wir uns in einem weiteren Blogbeitrag.

Ist eine Frühzeitige Beratung sinnvoll?

Absolut ja. Wir unterstützen in allen Bereichen der Besteuerung des Handels mit Kryptowährung. Dabei geht es insbesondere um die steuerliche Einordnung der einzelnen Transaktion, welche Dokumentationen zu erstellen sind letztlich auch um Gestaltungen rund um das Thema Kryptobesteuerung. Auch Verluste aus Kryptogeschäften könne steuerlich Klug eingesetzt werden.

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