Wenn Sie beruflich von zuhause aus arbeiten, dann können Sie Ihre Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer möglicherweise als Werbungskosten abziehen. Entweder bis zu einem Betrag von 1.250,00 € pro Jahr oder unter gewissen Voraussetzungen vielleicht sogar unbegrenzt. Ihr häusliches Arbeitszimmer muss dafür aber bestimmte Anforderungen erfüllen.
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