Bei den Kosten für Berufskleidung kann der Kaufpreis und der Aufwand für die Reinigung abgesetzt werden. Bei den Reinigungskosten können die Anschaffungskosten für die Waschmaschine und den Trockner in Höhe der Abschreibung, als auch die laufenden Kosten für Strom, Wasser und Waschpulver berücksichtigt werden. Es kann aber auch auf die Schätzungen von Verbraucherverbänden zurückgegriffen werden. Manche Finanzämter erkennen Pauschal 110 € an und verzichten auf einen weiteren Nachweis. Allerdings wird die „Arbeitsmittelpauschale“ dann in der Regel nicht zusätzlich berücksichtigt.
Feb
26
Comments are closed.