Berufsbekleidung als Werbungskosten: Wer bei der Arbeit typische Berufsbekleidung trägt kann die Kosten für die Anschaffung sowie die Reinigung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigen. Als typische Berufsbekleidung gelten Arbeitsschutzbekleidungen, Uniformen oder Kleidung mit angebrachten Firmenemblemen (nicht nur unauffällig). Die private Nutzung muss so gut wie ausgeschlossen sein.
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