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Nov 02
Zieleinlauf, Steuerendspurtshutterstock.com, By jorgen mcleman

Steuerendspurt 2017 #3 Lohnsteuerklassenwahl

  • 2. November 2017
  • Steuerberatung, Steuerendspurt 2017

Gehen Sie mit Asmus Kamchen Koch Wermke in den Steuerendspurt 2017

#3 Lohnsteuerklassenwahl und Faktorverfahren (Wahl noch bis 30. November möglich)

Zielgruppe: Arbeitnehmer

Um was geht es?

Anders als Singles können Eheleute beeinflussen, wie viel Lohnsteuer sie monatlich zahlen und können so von einem optimierten Lohnsteuerabzug profitieren. Dabei stehen die Kombinationen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zur Verfügung.  Welche Kombination am günstigsten ist, richtet sich danach wieviel beide Partner verdienen.

Wann lohnt sich was?

Haben beide Ehepartner etwa das gleiche Gehalt ist die Kombination IV/IV am günstigsten. Verdient einer der Ehepartner 60% des Gesamteinkommens und der andere 40% des Gesamteinkommens, dann sollte die Wahl auf III/V fallen, wobei der Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse V hohe Lohnsteuerabzüge in Kauf nehmen muss. Nur in der Gesamtbetrachtung ist diese Wahl optimal. Weichen die Einkommen von diesen Verhältnismäßigkeiten ab, kann auf das weitgehend noch ungenutzte Faktorverfahren zurückgegriffen werden.

Was ist Ihr Vorteil?

Durch das Faktorverfahren wird die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits unterjährig bei den Ehepartnern optimal berücksichtigt.

Was gibt es zeitlich zu beachten?

Noch bis zum 30. November kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen. Erst ab 2019 gilt der Faktor auch gleich für 2 Jahre.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Ziel des Faktorverfahrens ist es die voraussichtliche Steuerschuld möglichst genau zu berechnen. So können Erstattungen welche erst über die Steuererklärung zu erreichen sind, bereits monatlich über den geringeren Lohnsteuerabzug erlangt werden. Allerdings kann die monatliche Lohnsteuer auch höher sein, wenn durch die bisherige Lohnsteuerklassenkombination eine Nachzahlung entstehen würde. Ist man sich unsicher, ob man die Wahl treffen möchte, sollte man sich steuerlich beraten lassen. Es ist auch daran zu denken, dass die Wahl auch die Höhe etwaiger Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld beeinflusst.

Bitte beachten Sie: Diese Information ersetzt keine persönliche Beratung. Lassen Sie sich in Zweifelsfragen steuerlich beraten. Bei einer Antragstellung beraten wir Sie gerne.

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