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Okt 30
Zieleinlauf, Steuerendspurtshutterstock.com, By jorgen mcleman

Steuerendspurt 2017 #2 Freibeträge

  • 30. Oktober 2017
  • Steuerberatung, Steuerendspurt 2017

Gehen Sie mit Asmus Kamchen Koch Wermke in den Steuerendspurt 2017

#2 Freibetrag eintragen und direkt weniger Steuern zahlen

Zielgruppe: Arbeitnehmer

Was können Sie tun?

Bis Ende November haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt zu stellen. Ausgaben die Ihre Steuerlast mindern, werden dann sofort berücksichtigt und nicht erst, nachdem Sie im Folgejahr Ihre Steuererklärung abgegeben haben.

Sie können sich einen Freibetrag für Werbungskosten aus Arbeitnehmertätigkeit, für Sonderausgaben oder für außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen. Erwarten Sie Verluste aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit so können auch diese berücksichtigt werden.

Für was bekommen Sie einen Freibetrag?

Einige Beispiele:

Werbungskosten

  • Aufwendungen für Fahrten Wohnung zur Tätigkeitsstätte
  • Aufwendungen für Fachliteratur, Werkzeuge oder typische Berufsbekleidung
  • Beiträge zur Berufsverbänden
  • Fortbildungskosten

Sonderausgaben

  • Unterhaltsleistungen an geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Schuldgeld
  • Berufsausbildungskosten (Erststudium oder erstmalige Berufsausbildung)

Außergewöhnliche Belastungen

  • Kosten Berufsausbildung volljähriges Kind
  • Unterhaltskosten für unterhaltsberechtigte Person
  • Behindertenpauschbetrag
  • Krankheitskosten

Ab wann gibt es einen Freibetrag?

Werbungskosten werden nur berücksichtigt, wenn deren Summe nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.000 € zusammen mit den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen insgesamt 600 € übersteigen.

Tipp: Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Privathaushalten (siehe Steuerendspurt #1) können in Höhe des vierfachen Betrags der sich ergebenden Ermäßigung als Freibetrag berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie: Diese Information ersetzt keine persönliche Beratung. Lassen Sie sich bei Zweifelsfragen steuerlich beraten. Bei einer Antragsstellung unterstützen wir Sie gerne.

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