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Mrz 25

CORONA News – Rheinland Pfalz

  • 25. März 2020
  • Corona

Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten Rheinland-Pfalz (Stand 02.04.2020)

Maßnahmen

Liquiditätshilfen der ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) 

  • Unternehmerkredit RLP: Für KMU und Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt sind
    • Überblick und Konditionen
  • Betriebsmittelkredit RLP: Für KMU, MidCap-Unternehmen und Freiberufler mit zusätzlichem Betriebsmittelbedarf
    • Überblick und Konditionen
  • Neben Anhebung der Bürgschaftsobergrenzen bietet die ISB Bürgschaften über 2,5 Mio. €

Finanzministerium bzw. Finanzämter 

  • Fristverlängerungen für Steuererklärungen rückwirkend ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020
  • Anpassung der Vorauszahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2020 (Antrag)
  • Zinslose Stundung von Steuern (Antrag)
  • Zinslose Stundung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Antrag) ACHTUNG: Stundung nur möglich VOR Zahlung.
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020
  • Verzicht auf Säumniszuschläge bis Ende 2020
  • Erstattung der Sondervorauszahlungen (1/11) zur Umsatzsteuer. (Pressemitteilung Finanzministerium)

Landesregierung

    • Corona-Soforthilfe ab Montag 30.03.2020 über ISB Rheinland-Pfalz (Voraussetzungen und Antrag)
      • Antragsformular
      • Bearbeitungshinweise
      • Richtlinie
      • FAQ
      • Merkblatt
    • Einrichtung “Zukunftsfonds starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz” (Corona Soforthilfe-Kredit ISB)
    • Einrichtung “Zukunftsfonds starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz” (Corona Soforthilfe-Kredit ISB)
      • Der Kreditbetrag darf
        • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
        • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder
        • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate

        nicht übersteigen.

      • Der Programmzinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a.
      • Die Tilgung erfolgt zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten.
      • Selbständige und Unternehmen erhalten kombiniert vom Land Rheinland-Pfalz und dem Bund:

Unternehmen bis 5 Mitarbeiter:

9.000 Euro aus dem Unterstützungsprogramm des Bundes (nicht zurück zu bezahlen)

+ 10.000 Euro Darlehen des Landes

Unternehmen von 6 bis 10 Mitarbeiter:

15.000 Euro aus dem Unterstützungsprogramm des Bundes (nicht zurück zu bezahlen)

+ 10.000 Euro Darlehen des Landes

Unternehmen von 11 bis 30 Mitarbeiter:

30.000 Euro Darlehen des Landes

+ 30 Prozent (max. 9.000 Euro) der Darlehenssumme als direkter Zuschuss des Landes (nicht zurück zu bezahlen)

 

Wie können wir unterstützen?

Wir unterstützen Sie bei jedweden Anträgen bei den Finanzämtern und beraten zu weiteren möglichen Maßnahmen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an um die Maßnahmen zeitnah einleiten zu können.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei den jeweiligen Fördermitteln unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden, welche der Auslegung bedürfen. Auslegungshinweise sind nur zum Teil verfügbar. Bitte prüfen Sie jeweils eigenverantwortlich für sich, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Falschbestätigung kann aufgrund der eingeforderten eidesstattlichen Versicherung zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Wichtige Links

Finanzministerium Rheinland-Pfalz

ISB Rheinland-Pfalz

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